AGB

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der

Star Equipment GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen

  

I. Geltungsbereich:

 

1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Star Equipment GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen, mit Verbrauchern gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und mit Unternehmern gemäß § 14 BGB, die über unseren Online-Shop unter www.startools.de abgeschlossen werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

                  Unser Vertragspartner wird im Folgenden als „Besteller“ bezeichnet.

 

2.      Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte ver­trag­li­che Vereinbarungen zugrunde. Abweichende oder darüberhinausgehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Bestellers wer­den weder durch Auftragsannahme noch fehlenden Widerspruch Vertragsinhalt.

 

3.      In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind einzelne Regelungen enthalten, die nur gegenüber Unternehmern oder nur gegenüber Verbrauchern gelten. Soweit eine Regelung nur gegenüber Unternehmern oder nur gegenüber Verbrauchern gilt, wird dies durch einen einleitenden Satz, der in Fettdruck hervorgehoben ist, gesondert klargestellt.

 

4.     Die folgenden Regelungen in dieser Ziff. 4 gelten nur für Unternehmer:

 

Unsere Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Besteller, wie zum Beispiel für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

 

Werden im Einzelfall auch Schuldverhältnisse zu Personen oder Unternehmen begründet, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen, so gelten auch gegenüber diesen die Haftungseinschränkungen in diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen, soweit diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gegenüber den Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses einbezogen wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses von diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen Kenntnis erlangt haben oder bereits hatten.

 

         Die Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen durch den Besteller gilt als Anerkennung der Geltung dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen.

 

 

II. Vertragsschluss:

 

1.      Die dargestellten Waren auf den Internetseiten des Online-Shops stellen keine verbindlichen Verkaufsangebote von uns dar. Der Besteller wird hierdurch lediglich unverbindlich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

                                                                                    

2.      Vor dem Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ muss der Bestellerdurch Anklicken (Setzen eines Bestätigungshakens) sein Einverständnis mit der Geltung der Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen und die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung, die aber nur für Verbraucher gilt, erklären.

 

3.      Durch die Absendung des ausgefüllten Bestellformulars gibt der Besteller ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die im Bestellformular (unter der Rubrik „Warenkorb“) angegebenen Waren ab. Das System nimmt die Bestellung auf. Unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung erhält der Besteller eine automatisch durch das System erstellte Bestätigung der Bestellung an die von ihm angegebene Emailadresse. Diese Bestätigung wird elektronisch versandt und stellt keine Annahme des Angebotes des Bestellers durch uns dar; ein Vertrag kommt durch die Bestätigungsemail daher nicht zustande.

 

4.      Nach Eingang der Bestellung prüfen wir, ob die bestellte Ware geliefert werden kann und teilen dem Besteller

spätestens innerhalb von 7 Tagen per E-Mail mit, ob wir das Vertragsangebot des Bestellers annehmen oder die Belieferung ablehnen. Ein Vertrag über die vom Besteller bestellte Ware kommt erst dann zustande, wenn wir den Besteller per E-Mail mit einer Auftragsbestätigung darüber informieren, dass wir das Angebot des Bestellers annehmen und die bestellte Ware an den Besteller liefern werden.

 

 

III.    Vertragspartner

 

Vertragspartner des Bestellers der unter www.startools.de abgebildeten und/oder beschriebenen Ware/n ist:

 

Star Equipment GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen

Telefon: +49 (0) 7031 – 6 288 404

Telefax:  +49 (0) 7031 – 6 288 199

E-Mail: info@startools.de

USt-Nr.: DE 814336718
Steuernummer: 5645005071
Zollnummer: 6258832

 

 

IV. Umfang der Lieferung und Leistung, Leistungsfristen:

 

  1. Für den Umfang unserer Lieferung oder Leistung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Beruhte unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung auf Angaben des Bestellers (Daten, Zahlen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben u. s. w.), so ist unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung nur dann verbindlich, wenn diese Angaben zutreffend waren. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Auftrag nicht entsprechend den Angaben des Bestellers durchgeführt werden kann, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit der Besteller nicht bereit ist, die von uns vorgeschlagene Ersatzlösung zu akzeptieren und gegebenenfalls tatsächlich entstehende Mehrkosten zu übernehmen. Die unseren Angeboten beigefügten Angaben, wie z.B. Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Kapazitätsangaben sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, nur annähernd maßgebend. An Zeichnungen, Entwürfen, Mustern oder ähnlichen Vorarbeiten behalten wir uns alle Rechte vor.

 

  1. Wir sind bei sämtlichen Bestellungen in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. Wir sind weiterhin berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

 

3.      Liefer- und Leistungsfristen und -termine stellen stets bestmögliche Angaben dar, sind aber nicht verbindlich, es sei denn, es wurde mit dem Besteller eine andere individuelle Vereinbarung getroffen. Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Vertragsgegenstände innerhalb der Lieferzeit das Werk oder das Lager verlassen haben oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist. Der Beginn der Lieferfrist sowie die Einhaltung von Lieferterminen setzen voraus, dass der Besteller die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt, er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet.

 

4.      Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Ab­nah­me­ver­wei­ge­rung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Ab­nah­me­be­reits­chaft.

 

  1. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände geraten wir nicht in Verzug. Wir sind in diesem Fall auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Wir geraten insbesondere nicht in Verzug bei Lieferverzögerungen, soweit diese durch nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei von uns nicht zu vertretenden Hindernissen vorübergehender Dauer wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

 

  1. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme der Vertragsgegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, können wir dem Besteller, beginnend einen Monat nach der Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kos­ten berechnen. Wir können unbeschadet weitere Ansprüche nach fruchtlosem Ablauf ei­ner angemessenen Nachfrist anderweitig über die Gegenstände verfügen, insbesondere sie auf Gefahr und Kosten des Bestellers einlagern und/oder den Besteller mit an­ge­mes­sen verlängerter Frist beliefern.

 

7.      Die folgenden Regelungen in dieser Ziff. 7 gelten nur für Unternehmer:

 

         Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf ei­ner Vertragsverletzung beruht, die auf unserem vorsätzlichen oder grob fahr­läs­si­gen Verhalten beruht. Ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Unsere Haftung ist aber in die­sen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Weiter haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer we­sent­li­chen Vertragspflicht beruht. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.

Unsere Haftung ist aber auch in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

8.      Bei Abrufaufträgen gilt eine maximale Laufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist wird noch nicht abgenommene Ware dem Besteller nach schriftlicher Vorankündigung angeliefert und in Rechnung gestellt.

 

9.      Die folgende Regelung in dieser Ziff. 9 gilt nur für Unternehmer:

 

         Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. IX. dieser allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen.

 

 

V. Preise:

 

1.     Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“ (EXW, Incoterms 2000), bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

 

2.     Auftragsänderungskosten trägt der Besteller.

 

3.      Vereinbarte Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.

 

4.      Die folgenden Regelungen in Ziff. 4 Abs. 1 gelten nur für Unternehmer:

(1)    Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Zinsänderungen, eintreten. Nimmt der Besteller im Rahmen von Abruf- und Sukzessivlieferverträgen geringere Mengen als vereinbart ab, sind wir berechtigt, unsere Preise auf Grundlage dieser verringerten Abnahmemengen neu zu kalkulieren und dem Besteller daraus resultierende Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.

 

                  Die folgenden Regelungen in Ziff. 4 Abs. 2 gelten nur für Verbraucher:

(2)    Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung

und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene

Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Besteller weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine

Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten

hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Bestätigung der Bestellung erbracht werden kann.

 

 

VI. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Abtretung:

 

Hat der Besteller im Zeitpunkt der Bestellung seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, gilt nachfolgende Ziff. 1:

1.      Sofern nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Besteller keine Lieferung gegen Vorkasse vorgesehen ist, sind wir auch ohne besondere Vereinbarung berechtigt, unsere Leistung von der Stellung eines Dokumentenakkreditivs durch eine Bank oder Bankniederlassung in der Europäischen Union nach den jeweils aktuell anwendbaren Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive (ERA 500)/Uniform Customs and Practice for Documentary Credits (UCP 500) der internationalen Handelskammer (ICC) in Höhe des Brutto-Leistungspreises abhängig zu machen. Falls wir keine Stellung eines solchen Dokumentenakkreditivs verlangen und falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird unsere Forderung mit Zugang der Lieferung bzw. mit der vollständigen Erbringung unserer Leistung fällig. Erbringen wir unsere Lieferungen bzw. Leistungen in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir in jedem Fall berechtigt, für jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Vergütung fällig zu stellen und ggf. für jeden Teilabschnitt die Stellung eines Dokumentenakkreditivs zu verlangen.

 

Ansonsten gilt nachfolgende Ziff. 1:

 

  1. Falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird unsere Forderung mit Zugang der Lieferung bzw. mit der vollständigen Erbringung unserer Leistung fällig. Erbringen wir unsere Lieferungen bzw. Leistungen in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir berechtigt, für jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Vergütung fällig zu stellen.

 

Für alle Besteller gilt:

 

2.      Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so hat er uns die entstehenden Verzugsschäden zu ersetzen. Kommt der Besteller mit der Zahlung eines fälligen Betrages oder Teilbetrages länger als 14 Tage in Verzug, so wird der gesamte Rest sämtlicher offenstehender Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zudem berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen und eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. Tritt nach Vertragsabschluss beim Besteller eine nicht unwesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein, sind wir darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse oder Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung, die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers verlangen, eine Einziehungsermächtigung widerrufen und Räume, in denen Vorbehaltsware lagert, betreten und diese wegnehmen.

Die Geltendmachung darüberhinausgehender Verzugsschäden bleibt unberührt.

 

3.      Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Besteller nicht berechtigt, Abzüge vorzunehmen.

 

4.      Zahlung durch Wechsel oder Akzepte ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur zahlungshalber. Die Akzepte müssen bank- und diskontfähig sein. Die durch die Wechselannahme entstehenden Kosten, Spesen usw. trägt der Besteller. Sie sind sofort zahlbar. Entsprechendes gilt für Schecks.

 

5.      Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

6.      Die folgende Regelung gilt nur für Unternehmer:

 

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Forderungen, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abzutreten, es sei denn, es handelt sich um eine Geldforderung, die im Rahmen eines Handelsgeschäfts abgetreten wird.

 

 

VII. Annahmeverzug, Gefahrübergang und Abnahme:

 

Die folgenden Regelungen gelten nur für Unternehmer:

 

1.      Mit Übergabe eines Gegenstandes zum Versand oder direkt an den Besteller oder an dessen Beauftragten geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Wenn der Besteller in Annahmeverzug gerät oder schuldhaft sonstige Mit­wir­kungspflich­ten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Scha­den, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

         Sind wir berechtigt, Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen, können wir 15% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Wei­ter­ge­hen­de Ansprüche bleiben unberührt.

 

2.      Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Vertragssache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in An­nah­me- oder Schuldnerverzug geraten ist. Dies gilt auch, wenn sich der Ver­sand verzögert oder unterbleibt bzw. die Abnahme in Folge von Um­stän­den unterbleibt, die uns nicht zuzurechnen sind, ab dem Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft.

 

3.      Sach- und Vergütungsgefahr gehen mit der Verladung der Liefergegenstände bei uns ab Lager oder bei Direktlieferung an den Besteller ab Werk des Vorlieferanten auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teil­lie­fe­run­gen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, Entladung übernommen haben. Eine etwa ver­ein­bar­te Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden.

              Hierdurch zusätzlich entstehende Kosten sind vom Besteller zu tragen. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

 

4.     Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen ohne Gewähr auf dem günstigsten und schnellsten Weg. Durch besondere Versandwünsche des Bestellers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.

 

 

VIII. Gewährleistung:

 

         Die folgenden Regelungen gelten nur für Verbraucher:

Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel richtet sich, vorbehaltlich Ziff. IX. dieser Geschäftsbedingungen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kauf gebrauchter Sachen ist die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr ab Gefahrübergang.

 

Die folgenden Regelungen Ziff. 1 bis 5 gelten nur für Unternehmer:

Für Sach- und Rechtsmängel neuer Liefergegenstände leisten wir unter Ausschluss weiterer An­sprü­che - vorbehaltlich Ziff. IX. dieser Geschäftsbedingungen- Gewähr wie folgt:

 

1.  Sachmängel

 

(1)             Soweit ein Mangel der Liefergegenstände in Folge eines bei Gefahrübergang vorliegenden Um­stan­des besteht, verpflichten wir uns nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neu­lie­fe­rung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind vom Besteller unverzüglich an uns herauszugeben. Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Neulieferungen erforderlichen Auf­wen­dun­gen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen, so­weit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Liefergegenstände nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

                           Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen bzw. Nach­lie­fe­run­gen hat uns der Besteller nach unserer Verständigung die erforderliche Zeit und Ge­le­gen­heit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen be­freit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr un­ver­hält­nis­mä­ßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

 

(2)             Der Besteller hat jede Lieferung gem. § 377 HGB unverzüglich nach Anlieferung zu un­ter­su­chen und uns einen festgestellten Mangel sofort mitzuteilen. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch bis längstens eine Woche nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Maßgeblich ist der Zugang der Mängelrüge. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Die Lieferung gilt sodann als genehmigt. Dies gilt nicht für verdeckte, d.h. nicht offensichtliche Mängel. Der Verlust der Mängelrechte tritt nicht ein, wenn der Mangel wäh­rend der einwöchigen Rügefrist bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Män­ge­lun­ter­su­chung nicht erkannt werden konnte. Wird eine Mängelrüge geltend gemacht, dürfen Zahlungen seitens des Bestellers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel stehen.

 

(3)              Ist die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlgeschlagen, hat der Besteller das Recht, nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

(4)             Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern ein Mangel auf dem unsachgemäßen Betrieb, der unsachgemäßen Bedienung, Behandlung oder Verwendung, einer nicht von uns genehmigten Änderung, Umarbeitung oder Instandsetzung des Bestellers oder eines Dritten beruht, es sei denn uns trifft hieran ein Verschulden. Gleiches gilt für natürliche Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw.

 

Ebenso ist die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.

 

2.  Rechtsmängel

 

Die Gewährleistung bei Rechtsmängeln richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

3.  Verjährung

 

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

Bei Leistungen gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB gelten die gesetzlichen Fristen.

 

4.  Erstreckung auf Dritte

        

Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Gewährleistungsbeschränkungen und -ausschlüsse auch gegenüber den Dritten.

 

5.  Weitere Ansprüche

 

Für solche Ansprüche gilt Ziff. IX dieser Geschäftsbedingungen.

 

 

IX. Schadensersatz bei Mängeln und sonstige Haftung

 

1.      Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.

 

2.       Macht der Besteller Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung berechtigterweise geltend, haften wir in gleicher Weise.

 

3.       Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller berechtigerweise Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

4.       Wir haften auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Ebenso unberührt bleibt unsere Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

5.       Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch bezüglich der persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

6.       Soweit im Vorstehenden nichts Abweichendes geregelt ist, sind weitere Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen und wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

 

7.       Die folgenden Regelungen in dieser Ziff. 7. gelten nur für Unternehmer:

 

(1)                 In den Fällen der Ziff. IX 1. und 2. ist unsere Haftung bei leichter und grober Fahrlässigkeit auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt in den Fällen der Ziff. IX. 3. bei nicht vorsätzlichen Verletzungshandlungen.

 

             (2)                Alle Ansprüche des Bestellers verjähren nach 1 Jahr. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie                           bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und für Leistungen gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs.       1 Nr. 2 BGB gelten die gesetzlichen Fristen. Der Verjährungsbeginn bestimmt sich nach den gesetzlichen                                  Vorschriften.

(3)                  Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse  auch gegenüber den Dritten.

 

8.    Die folgende Regelungen in dieser Ziff. 8. gelten nur für Verbraucher:

 

(1)                 In den Fällen der Ziff. IX. 1. und 2. ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischer-
                     weise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

 

(2)                  Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz wegen Mängeln einer gebrauchten Sache beläuft sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr ab Gefahrübergang.

 

 

X. Produkthaftung:

 

Die folgenden Regelungen gelten nur für Unternehmer:

Bestehen in den Staaten, in denen der Besteller unsere Produkte weiterveräußern wird, im Vergleich zum deutschen Recht abweichende, insbesondere schärfere Produkthaftungs- bzw. Produktsicherungsvorschriften, so hat uns der Besteller hierauf bei der Bestellung hinzuweisen. In diesem Fall sind wir berechtigt, innerhalb eines Monats vom Vertrag zurückzutreten. Versäumt der Besteller diese Aufklärung, so können wir binnen eines Monats, nachdem wir von der entsprechenden Rechtslage erfahren haben, vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller ist im letzteren Falle dazu verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter, die über unsere Leistungspflicht bei einem vergleichbaren Produkthaftungsfall in Deutschland hinausgehen, freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn wir am Vertrag festhalten.

 

 

XI. Eigentumsvorbehalte

 

Die folgende Regelung gilt nur für Verbraucher:

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag in unserem Eigentum. Der Besteller darf die gelieferte Ware bis zum vollständigen Ausgleich dieser Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

 

Die folgenden Regelungen gelten nur für Unternehmer:

 

(1)    Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Er­fül­lung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller, einschließlich aller Ne­ben­for­de­run­gen, die aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller resultieren, vor. Sofern die Wirksamkeit der in S. 1 genannten Vorbehalte von deren Registrierung, z.B. in öffentlichen Registern im Land des Bestellers, abhängig ist, sind wir berechtigt und vom Besteller bevollmächtigt, diese Registrierung auf Kosten des Bestellers zu bewirken. Der Besteller ist verpflichtet, alle für diese Registrierung notwendigen Mitwirkungsleistungen seinerseits kostenfrei zu erbringen.

Bei der Zahlung durch Hingabe von Schecks oder Wechseln tritt die Erfüllung erst ein, wenn die entsprechenden Beträge uns endgültig verbleiben.

 

(2)    Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Wir sind be­rech­tigt, die Liefergegenstände auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feu­er-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller tritt uns be­reits jetzt alle Ansprüche gegen die Versicherer aus den vorgenannten Scha­den­se­reig­nis­sen ab.

 

(3)    Der Besteller darf die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang wei­ter­ve­räu­ßern, verbinden, vermischen oder verarbeiten. Ansonsten bedarf es unserer vor­he­ri­gen schriftlicher Zustimmung, insbesondere bei einer Verpfändung oder Si­che­rungs­über­eig­nung.

 

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte muss er uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet uns der Besteller für den entstandenen Ausfall. Die vorgenannte Benachrichtigungspflicht gilt auch bei Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware.

 

(4)    Bei einer nicht nur geringfügigen Pflichtverletzung durch den Besteller, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Liefergegenstände nach vorheriger Mah­nung herauszuverlangen, der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Hierin liegt ebenso wenig ein Rücktritt vom Vertrag durch uns wie bei einer Pfändung durch uns.

 

Der Herausgabeanspruch besteht nicht bezüglich Vorbehaltsware, die der Besteller be­reits bezahlt hat oder wenn der Zahlungsrückstand auf Umständen beruht, die der Besteller nicht zu vertreten hat.

 

Erfolgt die Rückgabe der Vorbehaltsware in vorgenannter Weise, sind wir be­rech­tigt, die zurückerhaltene Vorbehaltsware nach vorheriger Androhung mit an­ge­mes­se­ner Frist zu verwerten und den Verwertungserlös auf die Kaufpreisforderungen an­zu­rech­nen. Wir sind zu einer angemessenen Verwertung verpflichtet. Im Falle der Verwertung liegt darin ein Rücktritt vom Vertrag.

 

(5)    Der Besteller ist zur Weiterveräußerung, Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Ver­mi­schung der gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Be­fin­det er sich jedoch uns gegenüber in Zahlungsverzug oder ist ihm ein sons­ti­ges nicht unerhebliches vertragswidriges Verhalten anzulasten, können wir diese Be­fug­nis widerrufen.

 

(6)    Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller an uns bereits jetzt seine Forderung in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte er­wächst und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Ver­ar­bei­tung etc. weiterverkauft worden ist.

 

Er ist zur Einziehung dieser Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Un­se­re Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir ver­pflich­ten uns aber, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller nicht in Zahlungsverzug gerät und auch keine sonstigen sachlich gerechtfertigten Grün­de, wie z. B. Zahlungseinstellung oder die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In­sol­venz­ver­fah­rens, vorliegen. Liegen solche sachlich gerechtfertigten Gründen vor, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und können ver­lan­gen, dass uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuld­ner bekannt gibt, sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die da­zu­ge­hö­ri­gen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern und Dritten die Abtretung mit­teilt.

 

(7)    Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Liefergegenstände durch den Besteller oder auf Wunsch des Bestellers durch uns werden stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet, ver­bun­den oder vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Ver­hält­nis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen durch Verarbeitung, Um­bil­dung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Gegenständen zur Zeit die­ser Vorgänge.

 

Verbleibt ein von Eigentumsvorbehalten zunächst nicht erfasster Restanteil, weil andere Lieferanten den Eigentumsvorbehalt nicht auf die Wertschöpfung durch den Besteller erstreckt haben, so erhöht sich unser Miteigentumsanteil um diesen Restanteil. Haben jedoch andere Lieferanten ihren Eigentumsvorbehalt ebenfalls auf diesen Restanteil ausgedehnt, so steht uns an ihm nur ein Anteil zu, der sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der mitverarbeiteten Waren dieser anderen Lieferanten bestimmt.

Für die durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung ent­ste­hen­de Sache gilt das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Liefergegenstände.

 

(8)    Erfolgt die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Dieser Anteil bemisst sich an dem Verhältnis des Wertes der Kaufsachen (Rechnungsendbetrag inkl. USt.) zu den anderen Gegenständen im Zeitpunkt der genannten Vorgänge.

 Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

 

(9)    Der Besteller tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen seine Forderungen ab, die durch die Verbindung der Liefergegenstände mit einem Grundstück gegen einen Drit­ten erwachsen, wenn durch die Verbindung die Kaufsache wesentlicher Be­stand­teil des Grundstücks wird.

 

(10)  Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl auf Ver­lan­gen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Si­cher­hei­ten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, vo­raus­ge­setzt die Übersicherung besteht nicht nur

 

 

XII.       Widerrufsbelehrung

 

 

Für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) gilt nachstehende

 

 

Widerrufsbelehrung:

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Star Equipment GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen; Telefon: +49 (0) 7031-6288404; Telefax: +49 (0) 7031-6288199; E-Mail: info@startools.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an die von uns benannte Adresse unseres Lieferanten im Retourenschein zurückzusenden oder zu übergeben.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

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Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

 

An die

Star Equipment GmbH,

Otto-Lilienthal-Straße 5,

71034 Böblingen

Telefon: +49 (0) 7031-6288404; Telefax: +49 (0) 7031-6288199; E-Mail: info@startools.de

 

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen(*):

 

 

 

 

Bestellt am:        ________________________ (*),        erhalten am:                             ________________________ (*)

Name des/der Verbraucher(s):                                                                       ________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):                                                                  ________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier:                   ________________________

Ort, Datum:                                                                                                        ________________________

* Unzutreffendes bitte streichen.

 

 

 

XIII. Allgemeine Schlussbestimmungen:

 

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Böblingen, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Dem Besteller ist bekannt, dass Daten aus dem Geschäftsverkehr, auch personenbezogene Daten, gespeichert und im Rahmen der geschäftlichen Erforderlichkeit verarbeitet und an Dritte übermittelt werden müssen. Mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung ist der Besteller einverstanden.

 

3.      Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund allgemein oder für den Einzelfall ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam wer­den, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Ge­schäfts­be­din­gun­gen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall gilt das dis­po­si­ti­ve Recht. Wenn und insoweit das dispositive Recht keine Re­ge­lung für den entsprechenden Vertragstyp oder als Ersatzlösung für die als unwirksam qualifizierte AGB-Klausel  zur Verfügung stellt, soll anstelle der unwirksamen oder unwirksam ge­wor­de­nen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem von den Parteien ursprünglich an­ge­streb­ten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und die wirksam ist.

 

Die folgende Regelung gilt nur für Unternehmer:

 

  1. Für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand: 26.01.2022

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